ZKS

Was ist der ZKS

Der ZKS, als Beauftragter der Sicherheitsdirektion (DS), ist die Drehscheibe für die Abwicklung der Swisslos-Gesuche von Verbänden, Vereinen, Gemeinden und Dritten
 
Die aus allen Verbänden mit je einer Person demokratisch zusammen gesetzte Swisslos-Kommission des ZKS garantiert die fachkompetente Zuweisung von Swisslos-Geldern unter dem Motto: «vom Sportler für den Sport».
 
Die Unterstützung mit Beiträgen an Sportanlagen, Sportmaterial und Ausbildung hat das zentrale Ziel, den Jugend- und Breitensport, den Vereins- und Verbandssport zu fördern. An die vielfältigen Infrastrukturkosten unserer Mitgliederverbände wird jährlich ein «Grundbeitrag» ausgerichtet. Mit diesem Beitrag werden die Aufwendungen und Beratungen des Mitgliederverbandes für Swisslos-Gesuche seiner Vereine entschädigt.
 
Die Bewertung und Bearbeitung aller Gesuche geschieht durch den ZKS und führt zum jährlichen Antrag an den Regierungsrat.
 

Sportanlagen

Sportvereine haben die Gesuche ihrem kantonalen Sportverband einzureichen. Dieser prüft und unterzeichnet die Gesuche und reicht sie dem ZKS ein.
Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn eine Bewilligung des ZKS zum vorzeitigen Baubeginn vorliegt. Bei Nichtbeachten erlischt der Anspruch auf einen Beitrag.

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