Statuten

Diese Statuten wurden durch die Gründungsversammlung vom 7. September 2004 in Zürich-Glattbrugg sowie den Zentralvorstand genehmigt und auf den 1. Oktober 2004 in Kraft gesetzt.
Anlässlich der Generalversammlung vom 28.01.2009 wurden von den Mitgliedern in den folgenden Kapiteln eine Statutenänderung und eine Statutenergänzung gutgeheissen und verabschiedet:
- Kapitel Organisation/Generalversammlung: Teilnahme an der Generalversammlung ist obligatorisch. Unentschuldigtes Fernbleiben wird mit einer Busse geahndet.
- Kapitel Finanzen: Der Regionalverband wird ermächtigt, von bewilligten Swisslos-Subventionsbeiträgen für Sportanlagen eine Gebühr von 2½ % für die Nachwuchsförderung einzufordern.






